Baumpflege
Bäume sind eindrucksvoll, weil sie groß werden, ihr Leben lang wachsen, viele Menschengenerationen überleben und in vielen Fällen trotz Verstümmelung, Wurzelabriss, Bodenverdichtung, Schädlingsbefall und Stürmen doch noch überleben. Bäume in der Stadt leben in einem künstlichen Raum, der von ihrem natürlichen oder optimalen Standort weit entfernt ist. Diesen Lebensraum teilen sie sich mit den Menschen. Diese Tatsache macht es notwendig, dass Bäume kontrolliert und gepflegt werden müssen!
Ratschlag für intelligente Faule (Kunden mit Zeitmangel!)!
Wir unterstützen Sie bei:
- Baumpflanzung (komplett mit Standort-/ Pflanzenberatung etc.)
- Baumpflegearbeiten (Erziehungs-/Aufbauschnitt / Lichtraumprofilschnitt / Totholzbeseitigung / Kronenpflege / Kronenauslichtung / Stamm- bzw. Stockaustriebe/ baumfremder Bewuchs
- Kronensicherung (Kronensicherungs-und verankerungssysteme / Stabilisierung von aufgerissenen Stämmen/ Ästen/ Kontrolle).
- Baumsanierungsmaßnahmen (Behandlung von frischen und flächigen Rindenablösungen / Behandlung von alten Wunden / Rindenbrand, Rindenkrebs und Sonnenbrand, Brandschaden / Splint- und Kernfäulen).
- Arbeiten im Wurzelbereich (Behandlung von Wurzelschäden, Schutzeinrichtungen für Wurzelbereiche im Bereich von Abgrabungen).
- VTA- Baumdiagnose (Regelmäßige Kontrolle der Stand- und Bruchsicherheit, Erstellung von Baumgutachten einschl. Messung mit Resistograph (Bohrwiderstandsmessung)/ Auswertung und Empfehlung von Maßnahmen.
- Baumfällungen mittels Hubsteiger- oder Seilklettertechnik.
Regeln:
Baumarbeiten gemäß ZTV- Baumpflege (ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege und Baumsanierung). Ein von der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) herausgegebenes Regelwerk aus dem Bereich der Baumpflege. Sie gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne der VOB.
Baumschutzverordnung Berlin: Link zum PDF-Dokument
Baumschutzverordnung Brandenburg: Link zum PDF-Dokument
Berliner Naturschutzgesetz: Link zum PDF-Dokument
Bundes- Naturschutzgesetz: Link zur Website